CDU fordert Kataster zum Straßenzustand
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CDU fordert Kataster zum Straßenzustand
Informationssystem soll Anliegern mehr Planungssicherheit bieten
Von Nico Dodoo
Nordstemmen. Die CDU-Ratsfraktion will im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung die Erstellung eines neuen Straßenzustands- und Sanierungskatasters durch die Gemeindeverwaltung beantragen. Somit sollen Investitionen in die Verkehrsstruktur der Gemeinde über einen Zeitraum von zehn Jahren ersichtlich und damit zugleich besser planbar werden.
Die Nordstemmer Christdemokraten wollen so vor allem Anliegern eine höhere Planungssicherheit bieten, damit diese sich frühzeitig auf die finanziellen Belastungen einer Baumaßnahme einstellen können.
In dem Kataster sollen belastbare Aussagen über den Zustand der einzelnen Straßen, der in der Straße verlegten Infrastruktur und über die Bedeutung für den gesamten Verkehr enthalten sein. Dabei handele es sich um Informationen, die auch für Mandatsträger nahezu unerlässlich seien, um die Haushalte der nächsten Jahre zu planen. Für das Haushaltsjahr 2012 sind im Haushaltsplan 120.000 Euro für Fahrbahnsanierungen vorgesehen und für die Folgejahre 2013 bis 2015 jeweils 100.000 Euro eingeplant. Hinzu kommen einzelne als Neuinvestitionen ausgewiesene Straßenbaumaßnahmen.
„Ein Teil der Straßen der Gemeinde ist in gutem Zustand, andere Straßen sind durchaus in passablem Zustand und viele Straßen sind sehr sanierungsbedürftig”, heißt es im Antragsschreiben der Christdemokraten. Eine vollständige Übersicht über das Straßennetz der Gemeinde, aus dem der genaue Zustand ersichtlich ist und der Aufwand, der für eine Sanierung einzuplanen wäre, gibt es bislang nicht. Darüber hinaus würden auch umfassende Zusammenstellungen über den Zustand und eventuellen Sanierungsbedarf der unter den Straßen verlegten Infrastruktur wie die Regen- und Schmutzwasserkanalisation sowie Wasser-, Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen fehlen.
Sollte der Antrag die Zustimmung des Gemeinderates finden, soll ein entsprechendes „Straßenzustands- und Sanierungskataster” zur Information aller Bürger binnen sechs Monaten in Abstimmung mit den Ent- und Versorgungsträgern erstellt und jährlich aktualisiert werden.