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Gemeindeverband Politik

Antrag auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Nordstemmen

Ratsherr: Kai Dräger E-Mail: kai@hof-draeger.de Mobil: 0171/9586986


Gemeinde Nordstemmen Bürgermeisterin Frau Nicole Dombrowski Rathausstraße 1 31171 Nordstemmen

Rössing, 05.03.2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dombrowski, sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Nordstemmen,

zur Entlastung von Grundstückseigentümern bei Straßenausbaumaßnahmen innerhalb der Gemeinde Nordstemmen stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag mit der Bitte um zeitnahe Behandlung.

Beschlussfassung

a) Der Gemeinderat beschließt, den § 4 Absatz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung wie folgt zu ändern: Zuschüsse Dritter sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat, abweichend von § 6 Abs. 5 S. 5 NKAG von dem nach § 6 Abs. 3 NKAG ermittelten Aufwand oder dem nach § 6 Abs. 3 S. 1 zugrunde gelegten Aufwand abgezogen.

b) Die Änderung der Satzung tritt umgehend nach Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nordstemmen in Kraft.

Begründung

Straßenausbaumaßnahmen führen in der Gemeinde Nordstemmen teilweise zu enormen Belastungen der Grundstückseigentümer, denn die Straßenausbaubeiträge stellen oft erhebliche finanzielle Zahlungen dar.

Die CDU-Fraktion fordert daher den Rat der Gemeinde Nordstemmen auf, die Satzung dahingehend zu ändern, dass Förderungen der EU, des Bundes, des Landes Niedersachsen und des Landkreises Hildesheim, die regelmäßig bei Straßenausbaumaßnahmen an die Gemeinde Nordstemmen fließen, zukünftig auch den Grundstückseigentümern zugutekommen zulassen, indem die Förderungen auf den beitragsfähigen Aufwand und nicht wie bisher nur auf den Gemeindeanteil angerechnet werden.

Beispielrechnung

Für die Abrechnung der Kirchstraße (K 510) sind beitragsfähige Aufwendungen von 546.113,58 € entstanden. Gemäß der aktuell gültigen Straßenausbaubeitragssatzung vom 09.07.2008 sind die Aufwendungen wie folgt abgerechnet worden.